Eine gegebene IBAN kann sehr einfach auf Gültigkeit geprüft werden.
Vorgehensweise (am Beispiel DE18 1203 0000 0012 3456 78)
Wenn das Ergebnis 1 ist, ist die IBAN gültig, ansonsten falsch.
Bitte beachten Sie, dass eine "gültige" IBAN nichts darüber aussagt, ob die Kontoverbindung selbst existiert. Dies muss separat geprüft werden.
Die Prüfzifferprüfung kann Tippfehler aufdecken und vermeidet so fehlerhafte Eingaben – sie sagt jedoch nicht aus, ob das Konto tatsächlich existiert oder wem es gehört.
Seit dem 9. Oktober 2025 gilt im europäischen Zahlungsverkehr eine neue Vorschrift im Rahmen der EU-Regelungen für Instant Payments. Zahlungsdienstleister sind verpflichtet, bei Überweisungen den Namen des Empfängers mit der bei der empfangenden Stelle hinterlegten Kontoinformation abzugleichen. Dieses Verfahren wird häufig als Verification of Payee (VoP) oder Name-IBAN-Abgleich bezeichnet.
Das Ergebnis dieses Abgleichs wird üblicherweise in drei Stufen angegeben:
Der Name-IBAN-Abgleich ergänzt die bestehende Prüfziffer-Validierung und erhöht die Sicherheit im Zahlungsverkehr, weil er Fehleingaben und betrügerische Empfängerangaben besser erkennt.
Die Prüfzifferprüfung stellt die formale Richtigkeit einer IBAN sicher. Seit dem 9. Oktober 2025 wird zusätzlich ein Abgleich zwischen Empfängernamen und IBAN durchgeführt (Match / Close Match / No Match). Dadurch hat man eine zusätzliche Prüfschicht, die über die bloße formale Richtigkeit der IBAN hinausgeht und Überweisungen damit insgesamt sicherer macht.